Das Erbrecht befasst sich mit Verfügungen über Ihr Eigentum im Todesfall oder zum Beispiel mit der Frage der Anrechnung auf das Erbe bei lebzeitigen Verfügungen. Dabei kann es zum Einen zu Fragen durch den Erblasser selbst kommen wie auch zu Fragen des Begünstigten der Verfügungen oder aber zu eigentlich Erbberechtigten, welche jedoch enterbt wurden.
Typische Regelungsbereiche
• Testamentsgestaltungen
• Erbvertragsgestaltungen
• Erbauseinandersetzung
• Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
• Pflichtteilsberechtigungen
• Enterbung
Daneben beraten wir Sie kompetent im Bereich der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
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